AGB/Satzung
Musikschule TonArt gGmbH
Annett Richter
Katzstr. 1, 04289 Leipzig
Tel.: 0341/ 8632758
Mobil: 0170/9030171
E-Mail: info@musikschule-tonart.com
Satzung mit Gebührentarif, Stand 1.1. 2016
§ 1 Trägerschaft
Die Musikschule TonArt gGmbH – fortfolgende Musikschule TonArt genannt – ist eine selbstständige, gemeinnützige, private Einrichtung.
Die Geschäftsführerin ist Annett Richter.
§ 2 Leitung
Leiterin der Musikschule TonArt ist die Dipl. Musik- und Tanzpädagogin Annett Richter.
Die Leiterin ist für die gesamte pädagogische und organisatorische Arbeit an der Musikschule TonArt verantwortlich.
Die Leiterin ist gegenüber allen Angestellten der Musikschule TonArt weisungsberechtigt.
§ 3 Unterrichtsort
Der Unterricht findet in der Musikschule TonArt und Kooperationsstätten statt.
Standort Leipzig: Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig
Standort Bad Düben: Postweg 6, 04299 Bad Düben
Zusätzlich wird auch Unterricht in Kindergärten und Schulen in Leipzig und im Raum Bad Düben erteilt.
§ 4 Aufgaben
Die Musikschule TonArt fördert als Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene den kreativen Umgang mit Musik. Besondere Bedeutung kommt dabei der Begabtenförderung und -findung zu.
Die Musikschule TonArt bietet berufs -und studienvorbereitende Unterrichte an.
§ 5 Struktur/ Unterrichtskonzeption
Die Konzeption des instrumentalen/vokalen Hauptfachunterrichts versteht sich als Rahmenkonzeption, die eine vielseitig orientierte musikalische Ausbildung zum Ziel hat und in einen Beruf münden kann.
Jede Lehrkraft trifft im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes selbständig die Wahl der Unterrichtsmethoden und Lehrmittel.
Diese Konzeption gliedert sich in drei Abschnitte.
Grundlagenphase
Die Grundlagenphase des instrumentalen Hauptfachunterrichtes wird durch den Besuch der Zwergen Musik vorbereitet.
In der Grundlagenphase wird eine grundlegende instrumentale Ausbildung angestrebt, welche die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht schafft.
Zwergen Musik als Vorbereitung auf den Besuch eines instrumentalen Hauptfachunterrichts
° Kinder ab einem Alter von 1 Jahr in Eltern-Kind-Gruppen/Betreuungseinrichtungen
° ab ca. 2,5 Jahren ohne erwachsene Begleitung bis maximal Ende der 1. Klasse
Grundlagenphase der instrumentalen Ausbildung für die Dauer von 2 – 3 Jahre
° Kinder von 4 – 8 Jahren, aber auch ältere Schüler und Schülerinnen
° Einzel- oder Gruppenunterricht bis maximal drei Schüler:innen je Gruppe
Erweiterungsphase
Die Erweiterungsphase baut sich auf der Grundlagenphase auf und umfasst das 3. – 6. Unterrichtsjahr, je nach den individuellen Fortschritten.
Die Schüler und Schülerinnen erhalten grundlegendes musiktheoretisches Wissen.
Aufbauphase
Die bis zum Ende der Erweiterungsphase erworbenen Fähigkeiten werden in Vorspielen, Konzerten und fächerübergreifend in Ensembles im Rahmen der Musikschule TonArt praktisch umgesetzt.
In dieser Phase finden je nach Wunsch und instrumentalem Können berufs- und prüfungsvorbereitende Maßnahmen statt.
§ 6 Unterrichtszeit und Unterrichtumfang
Das Schuljahr der Musikschule TonArt beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. In diesem Zeitraum garantiert die Musikschule TonArt 36 Unterrichtseinheiten.
Die Ferien –und Feiertagsverordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Sachsen gilt in gleicher Weise für die Musikschule TonArt.
Die wöchentliche Unterrichtszeit in den einzelnen Ausbildungsphasen beträgt in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten.
Die Unterrichtszeiten und –tage werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Lehrkräften und Schülern bzw. Schülerinnen vereinbart.
§ 7 Unterrichtsart
Maßgeblich für die Art des erteilten Unterrichtes ist der Wunsch der Schülerund Schülerinnen, bei Minderjährigen, der der Erziehungsberechtigten. Diese Wünsche (Wahl der Lehrkraft, Gruppenunterricht o. ä.) können nur im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule TonArt berücksichtigt und umgesetzt werden.
§ 8 Unterrichtsmittel
Einmalig im Jahr wird die Notenkopiererlaubnis der VG Musikedition in Höhe von 12,00 € abgebucht.
Weitere erforderliche Unterrichtsmittel (Instrumente, Notenbücher) müssen von den Schüler und Schülerinnen selbst beschafft werden.
Soweit verfügbar, können Leihinstrumente gegen Zahlung einer Gebühr überlassen werden. Diese werden von der Firma Service TonArt verliehen.
§ 9 Veranstaltungen
Die von der Musikschule TonArt angesetzten Veranstaltungen einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen sind Bestandteil des Unterrichtes.
Die Mitwirkung bei Veranstaltungen außerhalb der Musikschule TonArt sollte mit der jeweiligen Fachkraft abgestimmt werden.
§ 10 Gebühren
Gebühren werden für den Unterricht erhoben.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Bekanntgabe der ersten Unterrichtsstunde (Lehrkraft, Fach, Tag, Uhrzeit) nach Anmeldung des Unterrichts.
Gebührenschuldner sind die Unterrichtsnehmenden, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertretung.
Die Gebühren werden im Voraus fällig und werden jeweils bis zum 03. des Monats im Lastschriftverfahren vom Konto der der Vertragspartner/Vertragspartnerinnen bzw. Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen durch die Musikschule TonArt abgebucht.
ei jeder Anmeldung zum Unterricht oder Instrumenten- bzw. Unterrichtswechsel wird eine Pauschale von 10,00 € erhoben.
Für Rücklastschriften inkl. Bearbeitungsgebühren, die die Musikschule TonArt nicht zu vertreten hat, werden pauschal 10,00 € erhoben.
Bei zwei aufeinander folgenden Rücklastschriften, durch den/die Vertragspartner/Vertragspartnerinnen bzw. Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerinnen widerrufenen Lastschrifteinzug oder Mahnungen wird der Unterricht bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt. Diese Aussetzung entbindet jedoch nicht von den Unterrichtsgebühren.
§ 11 Gebührentarife
Sämtliche Gebührentarife der Musikschule TonArt sind für alle Schüler und Schülerinnen der Musikschule TonArt bzw. deren Erziehungsberechtigten und allen sonstigen Nutzer und Nutzerinnen der Unterrichtsangebote (Workshopteilnehmende usw.) verbindlich.
Gebührentabelle siehe Gebühren
§ 12 An-, Ab- und Ummeldungen
Alle Ab- und Ummeldungen sind schriftlich an die Musikschule TonArt zu richten.
Eine Anmeldung kann ständig unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke bzw. über das Online-Formular erfolgen.
Wünsche nach einem bestimmten Termin für den Unterrichtsbeginn, einem bestimmten Instrument, einer bestimmten Unterrichtsart oder einer bestimmten Lehrkraft können nur im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Es gelten zu Beginn des Unterrichts 3 Monate Probezeit (entspricht 9 Unterrichtseinheiten) zu den jeweiligen Gebühren. Die Probezeit ist mit 14 Tagen vor Ablauf kündbar.
Abmeldungen vom Unterricht sind grundsätzlich zum 28. Februar, zum 31. Juli oder zum 31. Oktober eines jeden Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zu einem der genannten Termine.
Solange keine schriftliche Abmeldung zu den genannten Terminen innerhalb der geltenden Frist bei der Musikschulleitung vorliegt, sind die Vertragspartner:innen zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.
Ummeldungen sind nach den Möglichkeiten der Musikschule TonArt zum 28. Februar oder 31. Juli eines Jahres möglich.
In besonders begründeten Fällen (Wegzug, lange Krankheit) kann eine schriftliche Abmeldung auch zu einem anderen Termin mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist erfolgen.
§ 13 Unterrichtsordnung
Die Schüler und Schülerinnen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumnisse minderjähriger Schüler und Schülerinnen sollten die Erziehungsberechtigten entschuldigen.
Von Schüler und Schülerinnen versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgegeben.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Musikschule TonArt zu vertreten sind, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten vereinbart werden.
Sind Schüler und Schülerinnen aufgrund von Erkrankung, Besuch von Lehrgängen u.ä. an der Unterrichtsteilnahme über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens vier Wochen verhindert und wird dadurch die garantierte Anzahl von 36 Jahresunterrichtseinheiten unterschritten, erfolgt nach der zweiten Woche eine Gebührenerstattung. Die Erstattung ist schriftlich mit entsprechendem Nachweis zu beantragen.
Sollte im Ausnahmefall die garantierte Anzahl von 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr nicht realisiert werden, so wird am Schuljahresende auf schriftlichen Antrag hin eine Erstattung der Unterrichtsgebühren in 36tel Anteilen vorgenommen. Bei Fortsetzung des Unterrichtes ist eine Verrechnung mit zukünftigen Forderungen möglich.
Können Schüler und Schülerinnen den Unterricht vorübergehend nicht besuchen, so muss die Musikschule TonArt (durch die Erziehungsberechtigten) umgehend in Kenntnis setzen werden.
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht hat nicht die Wirkung einer Kündigung und befreit deshalb nicht von der Verpflichtung zur Gebührenzahlung.
Die Schüler und Schülerinnen der Musikschule TonArt müssen die für sie geltenden Bestimmungen dieser Satzung und die Weisungen der Musikschulleitung oder der beauftragten Lehrkräfte beachten. Sie dürfen durch ihr Verhalten nicht die Sicherheit von Personen und/oder der Musikschule TonArt und/oder deren Ausbildungsziele deren gefährden.
Verstöße gegen diese Satzung, insbesondere Disziplinlosigkeit oder Nichtzahlung der Gebühren können durch folgende Maßnahmen (ohne Bindung an die Reihenfolge) geahndet werden:
Verwarnung durch die Leitung der Musikschule TonArt; bei Minderjährigen unter schriftlicher Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
Verweisung von der Musikschule durch die Leitung der Musikschule TonArt
§14 Teilnahmenachweis
Über die Teilnahme am Unterricht kann die Musikschule TonArt Bescheinigungen ausstellen.
§ 15 Dokumentation / Veröffentlichung
Fotos/Videos werden für die Dokumentation, Homepage, Aushänge in Schulen /Kitas oder für Presseartikel und die Social-Media-Kanäle der Musikschule verwendet. Sie können Ihr Einverständnis für die Veröffentlichung von Fotos/Videos schriftlich entziehen.
§ 16 Haftung und Aufsicht
Die Schüler und Schülerinnen der Musikschule TonArt, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich. Sie haften für Beschädigungen und Entwendungen nach gesetzlichen Vorschriften.
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während des Unterrichts und bei Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art, haften die Schüler und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst. Der Besuch des Unterrichts unterliegt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wird den Schüler und Schülerinnen bzw. deren gesetzlicher Vertretung der Abschluss entsprechender Versicherungen empfohlen.
Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtsstunde.
§ 17 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1.1.2022 in Kraft. Sie ist für alle Schüler und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und alle sonstigen Angestellten der Musikschule TonArt verbindlich.