Alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) rund um den Unterricht
Welche Instrumente kann ich in der Musikschule TonArt lernen?
Wir bieten mit unseren ausgebildeten Musikpädagogen Unterricht für sehr viele Instrumente und Gesang an. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite über Instrumentalunterricht.
Sollten Sie ein Instrument lernen wollen, das nicht aufgeführt ist, sprechen Sie uns einfach an – wir finden einen Weg.
Musikunterricht einzeln oder in der Gruppe?
Wieviel kostet Musikunterricht in der Musikschule TonArt?
Unsere Gebühren für den Unterricht richten sich nach der Dauer der Unterrichtsstunden – wir bieten 30, 45 und 60 Minuten sowie nach der Gruppengröße, die unterrichtet wird. Auf unserer Seite über die Gebühren finden Sie unsere komplette Liste.
Gib es Ermäßigung für Geschwister?
Ab wie viel Jahren ist Unterricht sinnvoll?
Bin ich vielleicht schon zu alt, um ein Instrument zu lernen?
Gibt es Probe- oder Schnupperstunden?
Ja, für Kinder und Schüler ohne eigenem Einkommen ist eine Probestunde gratis. Für Erwachsene bieten wir günstige 4er Prepaidkarten zum Schnuppern an. Zu Vertragsbeginn haben alle Schüle eine dreimonatige Probezeit, die mit 14 Tagen vor Ablauf kündbar sind.
Gibt es eine Warteliste oder kann ich gleich beginnen?
Wann findet der Unterricht statt?
Brauche ich dann gleich ein Instrument zu Hause?
Ein eigenes Instrument ist für das Üben zu Hause unverzichtbar. Gerade zu Beginn lohnt es sich, ein Instrument vorerst nur auszuleihen. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an, wir verleihen über „Service TonArt“ fast jedes Instrument. Die Leihgebühr richtet sich nach dem Anschaffungswert des Instrumentes und bewegt sich zwischen 11 bis 30 € monatlich. Sie müssen sich nicht lange an ein Leihinstrument binden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Was ist, wenn ich keine Lust oder Zeit mehr habe oder in eine andere Stadt umziehe?
Wie kommt der Vertrag mit der Musikschule zustande?
Kann ich mir die Gruppenstärke aussuchen?
Kann ich bei Krankheit den Unterricht pausieren?
Ist Ihr Kind länger als drei Schulwochen krank, kann der Vertrag ab der vierten Stunde vorübergehend beitragsfrei gesetzt werden. Legen Sie uns dazu bitte ein ärztliches Attest vor.
Was ist bei Krankheit des Lehrers?
Musikunterricht ist mit dem Unterricht in der allgemeinbildenden Schule organisatorisch und pädagogisch nicht zu vergleichen und eine kurzfristige Vertretung meist nicht möglich. Wir bemühen uns, Sie über den Unterrichtsausfall rechtzeitig zu informieren. Pro Schuljahr werden 36 Unterrichtseinheiten garantiert, d.h. 3 Unterrichtseinheiten durchschnittlich im Monat. Sollte aufgrund von Krankheit des Lehrers oder anderen Gründen seitens der Musikschule, die garantierten jährlichen Unterrichtseinheiten unterschritten werden, haben Sie die Möglichkeit per schriftlichen formlosen Antrag eine Erstattung zu beantragen.
Ausgenommen davon ist höhere Gewalt.
Wie finde ich meinen Unterrichtstermin?
Unsere Lehrer teilen nach Ihren Wünschen die Schüler zum Schuljahresbeginn ein. Wir bemühen uns dabei, auch das Unmögliche möglich zu machen. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, der Unterricht aber nachweislich zur genannten Zeit möglich sein, muss auch ein vielleicht unbequemer Termin in Kauf genommen werden. Dies stellt kein Widerrufsrecht dar. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Musikschule rund 850 Schüler, 45 Lehrer in mehreren Unterrichtsstätten zu aller Zufriedenheit organisieren muss – und dies jährlich auch zu 99 % schafft.
Was ist mit Nachmittagsunterricht, Sportverein, Ballett und Reiten?
Ich habe eine andere Frage.
Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Ihr Kind mit 8 Jahren schon Trompete lernen kann, wieviel man für Violine üben muss, ob Klavier schwieriger ist als Blockflöte, ob man mit dem Alphorn überhaupt Einsatzmöglichkeiten bekommt… rufen Sie uns einfach an!
Gerne werden Ihnen unsere Verwaltung, die Fachlehrer und die Schulleitung kompetente und individuelle Auskunft geben.