Alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) rund um den Unterricht

Wir bieten mit unseren ausgebildeten Musikpädagogen Unterricht für sehr viele Instrumente und Gesang an. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite über Instrumentalunterricht.

Sollten Sie ein Instrument lernen wollen, das nicht aufgeführt ist, sprechen Sie uns einfach an – wir finden einen Weg.

Gemeinsames Musizieren kann motivieren. Da trifft es sich gut, dass Geschwister oder befreundete Kinder oft gemeinsam Unterricht haben möchten. Ob sie wirklich zueinander passen, erweist sich meist erst nach einiger Zeit. Andererseits ist auch Einzelunterricht keine Garantie für schnelles Fortkommen. Ausschlaggebend ist die Mitarbeit des Schülers. Jedoch ist das individuelle Eingehen auf den Schüler ganz besonders im Einzelunterricht möglich.

Unsere Gebühren für den Unterricht richten sich nach der Dauer der Unterrichtsstunden – wir bieten 30, 45 und 60 Minuten sowie nach der Gruppengröße, die unterrichtet wird. Auf unserer Seite über die Gebühren finden Sie unsere komplette Liste.

Es kann für das zweite Geschwisterkind ein pauschaler Geschwisterrabatt von monatlich 5,00 € gewährt werden. Dazu muss die Familienzugehörigkeit auf der Anmeldung vermerkt werden.
Kinder können bereits mit etwa 18 Monaten am Unterricht der Musikschule teilnehmen. An sie richten sich die Zwergen Musik mit Begleitperson oder Tageseltern. Die nachfolgenden Zwergen Musikkurse bis zum Schulalter bilden die Basis für die spätere Ausbildung am Instrument im Einzel- oder Gruppenunterricht. Die meisten Schüler besuchen ab 5 Jahren das Instrumentenkarussell zur Orientierung und beginnen danach ein Musikinstrument zu lernen. Instrumentalunterricht ist ab 4 Jahren möglich z. Bsp. Blockflöte und ab 5 Jahren Klavier oder Gitarre.
Das Alter ist unbedeutend, wichtigste Grundvoraussetzung ist die Begeisterung für die Musik, Ihr Instrument und ein wenig freie Zeit zum Üben. Auch im Seniorenalter kann man noch ein Musikinstrument lernen.

Ja, für Kinder und Schüler ohne eigenem Einkommen ist eine Probestunde gratis. Für Erwachsene bieten wir günstige 4er Prepaidkarten zum Schnuppern an. Zu Vertragsbeginn haben alle Schüle eine dreimonatige Probezeit, die mit 14 Tagen vor Ablauf kündbar sind.

-> Übersicht Informationen zu unseren Gebühren.

Prinzipiell ist ein Unterrichtsbeginn jederzeit möglich, vorausgesetzt, die Kapazitäten sind vorhanden. Im Detail gibt unser Büro dazu gern Auskunft. Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, sich einfach anzumelden. Wenn es eine Warteliste geben sollte, wird diese in der Regel chronologisch abgearbeitet. Sollten Sie es sich dann doch anders überlegen, sagen Sie uns einfach kurz Bescheid.
Der Unterricht wird meist zu Beginn des Schuljahres gemeinsam mit dem Lehrer und den Eltern bzw. Schülern eingeteilt. Wer während des Schuljahres einsteigt, kann seine Unterrichtszeit direkt mit dem Lehrer vereinbaren. Grundsätzlich findet der Unterricht einmal in der Woche statt. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Schulferien des Landes Sachsen, an denen auch die Musikschule geschlossen ist. Der Ensembleunterricht findet zu festgelegten Zeiten statt.
Ein eigenes Instrument ist für das Üben zu Hause unverzichtbar. Gerade zu Beginn lohnt es sich, ein Instrument vorerst nur auszuleihen. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an, wir verleihen über „Service TonArt“ fast jedes Instrument. Die Leihgebühr richtet sich nach dem Anschaffungswert des Instrumentes und bewegt sich zwischen 8 bis 25 € monatlich. Sie müssen sich nicht lange an ein Leihinstrument binden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Dritteljährlich, also immer zum 31. Oktober, 28. Februar oder zum 31.Juli, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Teilnahme mit zwei Monaten Kündigungsfrist zu beenden. Bei Problemen sprechen Sie uns einfach an, manchmal hilft auch schon ein Fach- oder Lehrerwechsel. Sollten Sie in eine andere Stadt umziehen, längerfristig krank sein oder ein Studium aufnehmen, so haben Sie natürlich auch außerhalb dieser Termine die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt außerordentlich drei Monate.
Durch die schriftliche Anmeldung der Eltern oder eines volljährigen Schülers. Der Vertrag ist für beide Seiten Lehrer wie Schüler verbindlich.
Grundsätzlich versuchen wir, Wünsche zu berücksichtigen. Nach Anzahl der vorhandenen Anmeldungen teilt die Musikschule die Schüler unter pädagogischen Gesichtspunkten ein. Da wir jedem Schüler die Möglichkeit auf Instrumentalunterricht geben wollen, kann es zu Gruppenänderungen in der Einteilung seitens der Musikschule kommen.
Ist Ihr Kind länger als zwei Schulwochen krank, können die Gebühren zurückerstattet werden. Legen Sie uns dazu bitte ein ärztliches Attest vor.

Musikunterricht ist mit dem Unterricht in der allgemeinbildenden Schule organisatorisch und pädagogisch nicht zu vergleichen und eine kurzfristige Vertretung meist nicht möglich. Wir bemühen uns, Sie über den Unterrichtsausfall rechtzeitig zu informieren. Pro Schuljahr werden 36 Unterrichtseinheiten garantiert, d.h. 3 Unterrichtseinheiten durchschnittlich im Monat. Sollte aufgrund von Krankheit des Lehrers oder anderen Gründen seitens der Musikschule, die garantierten jährlichen Unterrichtseinheiten unterschritten werden, haben Sie die Möglichkeit per schriftlichen formlosen Antrag eine Erstattung zu beantragen.

Ausgenommen davon ist höhere Gewalt.

Unsere Lehrer teilen nach Ihren Wünschen die Schüler zum Schuljahresbeginn ein. Wir bemühen uns dabei, auch das Unmögliche möglich zu machen. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, der Unterricht aber nachweislich zur genannten Zeit möglich sein, muss auch ein vielleicht unbequemer Termin in Kauf genommen werden. Dies stellt kein Widerrufsrecht dar. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Musikschule rund 600 Schüler, 30 Lehrer in mehreren Unterrichtsstätten zu aller Zufriedenheit organisieren muss – und dies jährlich auch zu 99 % schafft.
Die Frage, wie viel Zeit Ihr Kind oder die Familie noch haben, müssen Sie selbst beantworten und vor der Anmeldung in Ruhe überlegen. Auch im nächsten Jahr wird sich der Nachmittagsunterricht in Grenzen halten. Die Kinder sind auch belastbar, Sport und Musikschule durchaus vereinbar, oft sogar an einem Nachmittag. Unsere Lehrkräfte sind bei der Einteilung flexibel, können aber nicht alle Wünsche oder wechselnde Zeiten eines anderen Freizeitangebotes berücksichtigen.

Unsere Pädagogen kümmern sich auch bei behördlich angeordneten Schulschließungen um den Unterricht und führen ihn auch online durch. Wir nutzen dazu moderne Technologien und können Musikunterricht per Videokonferenz durchführen. Unsere Musiklehrer und Musiklehrerinnen nutzen u.a. moderne iPads, externe Kameras und Headsets für den Unterricht.

Deshalb gelten die Regelungen des bestehenden Vertragsverhältnisses auch in diesem Fall weiter.

Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Ihr Kind mit 8 Jahren schon Trompete lernen kann, wieviel man für Violine üben muss, ob Klavier schwieriger ist als Blockflöte, ob man mit dem Alphorn überhaupt Einsatzmöglichkeiten bekommt… rufen Sie uns einfach an!

Gerne werden Ihnen unsere Verwaltung, die Fachlehrer und die Schulleitung kompetente und individuelle Auskunft geben.

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